Das Gründercoaching Deutschland hilft dem Hundetrainer nach seiner Existenzgründung und fördert bis zu 2 Jahre nach der Gründung eine Beratung durch einen KfW Bank zugelassenen Gründercoach.
Nutzer Gründercoaching Deutschland:
- Existenzgründende Hundetrainer die ihren Wohn- und Geschäftsort in Deutschland haben, zur Verbesserung der Gründungschancen.
Förderung mit dem Gründercoaching Deutschland:
- Hundetrainer die eine Existenzgründung in Westdeutschland, Berlin und Region Leipzig vollzogen haben, erhalten eine Förderung von 50%, bis zu maximal 2.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Hundetrainer die eine Existenzgründung in Ostdeutschland (ohne Berlin und Region Leipzig) vollzogen haben, erhalten eine Förderung von 75%, bis zu maximal 3.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Hundetrainer die aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben (mit Gründungzuschuss, Einstiegsgeld) erhalten im ersten Jahr nach der Gründung eine Förderung von 90% bis zu 3.600 € Netto. Zusätzlich kann der Hundetrainer weitere 2.000 € mit 50/75 % Förderung erhalten.
Hinweis: Die 90% Förderung beim Gründungszuschuss wurde zum 20.12.2013 eingestellt.
Vorraussetzungen Gründercoaching Deutschland:
- Der Hundetrainer muss seinen Sitz in Deutschland haben
- Antragstellung durch den Hundetrainer direkt beim örtlichen Partner der KfW Bank
- Gespräch über Förderung beim Regionalpartner durch den Hundetrainer
- Zugelassener Gründercoach in der KfW Bank Beraterbörse gelistet
- Beratungskonforme Inhalte die der Richtlinie der KfW Bank entsprechen
Regionaler Partner Gründercoaching Deutschland:
- IHK, HWK, Wirtschaftsförderungsgesellschaften des jeweiligen Bezirks des Existenzgründers – einfach über die Regionalpartnersuche im Internet finden – PLZ eingeben – Enter drücken – Fertig
Kurzfakten zum Gründercoaching Deutschland:
- Das Gründercoaching muss innerhalb von 6 Monaten (bis Ende 2013 in 12 Monaten) nach Bewilligung durchgeführt sein.
- Der Hundetrainer der keine Vorsteuer geltend macht – 17.5000 € Umsatz gemäß Kleinunternehmerregelung – kann diese bis zur maximalen Fördersumme von 6.000 € mit fördern zu lassen. Der Nettobetrag verringert sich entsprechend.
- Der Hundetrainer muss beim Gründercoaching, im Gegensatz zu vielen Vorgründungsprogrammen, nur den Eigenanteil bezahlen. Der Zuschuss wird nach Prüfung der Beratungsunterlagen direkt an den Existenzgründungsberater des Hundetrainer gezahlt.
- Das Gründungscoaching kann mehrmals beantragt werden bis zum Erreichen der maximalen Fördersumme von 4.000 € Netto.
Wichtiger Hinweis:
Das Förderprogramm in seiner bestehenden Form endet zum 31.12.2015 – ab 01.01.2016 wird es ein neues Förderprogramm geben das wir Ihnen ebenfalls vorstellen. Die KfW Bank hat in Abstimmung mit dem BMWi das Gründercoaching damit bereits zum 4ten mal (mit geänderten Konditionen ab 01.05.2015) verlängert. Die vierte Verlängerung gilt bis zum 31.12.2015.
Weiterführende Informationen zum Gründercoaching Deutschland direkt bei der KfW Bank oder als Merkblatt Gründercoaching Deutschland (Stand 05/2015)